ALL­GEMEINE GESCHÄFTS­BEDING­UNGEN | AGB

1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt, oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

3. Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten, die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten.

4. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15.00 Uhr am Anreisetag bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

4.1 Unsere Frühstückszeiten sind von Montag-Freitag zwischen 07:00-10:00 Uhr und von Samstag-Sonntag und an Feiertagen zwischen 08:00-10:00Uhr.

5. Der Leistungsnehmer (Gast) erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer. Sollten vereinbarte Zimmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit das zumutbar ist, Sorge zu tragen.

6. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern werden in Rechnung gestellt:

a) Bei 5 Zimmern und mehr bis 30 Tage vor Ankunftstag: keine Kosten.
b) Nichtanreise: 80% der vereinbarten Leistungen.

6.1 Bei Individualreisenden, Geschäftsgästen und weniger als 5 gebuchten Zimmer pro Gast / Firma / Veranstaltung kann kostenfrei bis zu 48 Stunden vor Anreisetag storniert werden. Der Anreisetag beginnt um 00:00 Uhr. Demnach ist es möglich 48 Stunden vor Anreisetag bis 23:59 Uhr kostenfrei zu stornieren (z.B. Mittwoch 23:59 Uhr kostenfreie Stornierung für Anreise Samstag)

a) Spätere Stornierungen, Nichtanreisen oder vorzeitige Abreisen werden mit 80% der gesamten Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.
b) Buchungen exklusive Frühstück werden mit 100% der Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.

6.2 Bei Großveranstaltungen (z.B. Fasnacht, Stadtfest, Sportveranstaltungen o.ä.) gelten besondere Stornierungsbedingungen:

a) Bis 30 Tage vor Anreisetag kann kostenlos storniert werden, spätere Stornierungen, Nichtanreisen oder vorzeitige Abreisen werden mit 80% der gesamten Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer hat der Leistungsnehmer (Gast) für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.

7. Um bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer verpflichtet, dem Hotel 14 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

8. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

9. Kreditkarten (Eurocard, Visa) werden nur zur Bezahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen, noch verbilligte Sonderpreise sind.

10. Mündliche Nebenreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11. Bei Gruppenbuchungen ist vor dem Anreisetermin eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme fällig. Der genaue Zeitpunkt der Anzahlung richtet sich nach der Menge der Hotelzimmer und wird vorher schriftlich fixiert.

12. Eine Anreise außerhalb unserer Geschäftszeiten ist nach vorheriger persönlicher bzw. telefonischer Absprache jederzeit möglich.

a) Sollte eine persönliche oder telefonische Betreuung außerhalb der Geschäftszeiten nötig sein und oder gewünscht werden, wird dies extra berechnet.

13. Das Rauchen in sämtlichen Bereichen des Hotels ist nicht gestattet.

a) Bei Missachtung können Reinigungs- und Ausfallkosten von bis zu € 150,- in Rechnung gestellt werden. Eventuelle Reparaturkosten, welche sich nach dem tatsächlichen Aufwand richten, können separat berechnet werden.

14. Gerichtsstand ist 78628 Rottweil